Was gilt es also bei Befestigungsanwendungen mit Wasser zu beachten? Die Antwort darauf ist relativ einfach, denn diese Frage ist jeweils in der Europäischen Technischen Bewertung (ETA) eines Befestigungsmittels definiert. Das heißt es also wie in allen anderen Fällen die ETA zu lesen und die jeweiligen Anforderungen für den Befestigungsfall zu definieren.
Verarbeitungsvorschriften bei Wasser beachten
Bei der Verarbeitung von chemischen Produkten in Fundamenten und unter der Anwesenheit von Wasser gibt grundsätzlich einige Punkte mehr zu beachten. Grundsätzlich gilt für alle chemischen Produkte, dass erst nach der vollständigen Aushärtezeit hat der Mörtel seine maximale Leistungsfähigkeit erreicht hat, und vorher nicht statisch belastet werden darf. Da gilt insbesondere bei Ausrichtungsarbeiten. Achtung, bei der Anwendung im nassen Beton oder wassergefüllten Bohrloch sind die Aushärtezeiten grundsätzlich zu verdoppeln. Auch bei wassergefüllten Bohrlöchern gilt es zu reinigen. Muss dieses bei stehendem Wasser ausgeführt werden, ist das Bohrloch jeweils ausreichend mit klarem Wasser zu spülen, und sofort danach das Befestigungsmittel zu setzen, um eine wiederholte Verbundreinigung des Bohrloches zu verhindern. Die beste Lösung ist es jedoch, mit einem Industriestaubsauger das Wasser abzusaugen, die Bohrlöcher zu reinigen, und im trockenen Zustand zu befestigen.
Gerissen oder ungerissen?
Da es Befestigungsmittel gibt, die ausschließlich in ungerissenem Beton verwendet werden dürfen oder umgekehrt, gilt es der ETA unbedingt Folge zu leisten, um die spätere Sicherheit und den Erhalt der Stabilität zu gewährleisten. Deshalb ist eine wichtige Frage die genaue Definition der Fundamente und der Einsatz der zugelassenen Befestigungsmittel. Der Beton muss dabei in seiner Güte der ETA entsprechen. Im Bereich von Einzel-Fundamenten sollte es sich bei armierten Beton i.d.R. um ungerissenen Beton handeln, da keine Durchbiegungen (Zugzonen) im Beton entstehen. Deshalb gilt es zu prüfen, ob die üblichen Befestigungsmittel passen.