Für das Justizministerium in Kiel waren in einem von der Fachgruppe Öffentliches Baurecht der GMSH erstellten Brandschutzkonzept neue Nutzungseinheiten deklariert worden, dadurch musste die Brandschutzanforderungen für die Türen zwischen den Treppenhäusern und der Fluren neu definiert werden. Nach dem neuen Brandschutzkonzept sollten die Türen in T30/RS-Qualität erstellt werden, um den vertikalen Fluchtweg via die Treppenhäuser zu sichern.
Bei der Ausschreibung ging die Tischlerei Repenning als Submissionssieger hervor. Die Tischlerei aus Rodenbek in der Nähe von Kiel hat sich auf den Einbau von Glas-/Türelementen mit Brandschutzzertifikat spezialisiert und vermittelte den Kontakt zu den Architektenberatern von Hoba.
Die verbauten Systeme
Eingebaut wurden dann neun Hoba-T30/RS-1-Türen vom Typ 5. Das Besondere: diese stehen frei im Glasumfeld aus der Systemverglasung Hoba 8 F30. Mit dieser Brandschutzlösung können anspruchsvolle Brandschutzfunktionen auf höchst transparente Weise quasi nahtlos in architektonische Konzepte integriert werden.
Dies geschieht durch fast unsichtbar versenkte Wand- und Deckenanschlüsse, bei denen die Glasscheiben mittels spezieller Profile und Dichtungen in entsprechend umgesetzten Mauerschlitzen und am Boden befestigt sind. Beim Kieler Ministerium wurden auf der Geschossebene die Flure mit einem Glas-Tür-Element in T30-RS-Qualität zu den ausgewiesenen Fluchttreppenhäusern hin abgetrennt, sechs im großen zentralen Haupttreppenhaus und drei weitere im Nordtreppenhaus.
Die Türen wurden als einflügelige Edelstahlrahmentür in einer Massivholzblockzarge mit 1215 mm Breite frei in ein Glasumfeld aus fünf Glaselementen eingebaut.
Die je nach Wandöffnung unterschiedlich großen Glaselemente sind zwischen 448 und 706 mm breit. Drei Elemente bilden das „Oberlicht“ über der Tür, auf beiden Seiten neben der Tür ist je ein Seitenteil eingebaut, sodass das Türportal tatsächlich im freien Glasumfeld steht.
Vertikale Stöße werden durch eine Silikonfuge miteinander verbunden. Die Lagesicherung der Türen erfolgt über eine Verankerung der Türen bzw. des Glasoberlichts in Boden und Decke.
Für die Glas-Tür-Elemente, deren Höhe mit 4,20 m die zulässige Höhe von 3 m überstieg, wurden Zulassungen im Einzelfall (ZiE) eingeholt.
Die Türen wurden mit einem Freilauftürschließer montiert. Dieser gewährleistet, dass die Türen trotz ihrer Funktion als Brand- und Rauchschutztür im Normalbetrieb bequem zu handhaben sind, denn so lassen sie sich leichtgängig in Öffnungs- oder Schließrichtung handhaben. In allgemein zugänglichen Gebäuden wird auf diese Weise die barrierefreie Nutzung der Durchgänge gesichert, aber auch der Komfort für alle Besucher spürbar verbessert.
Die Auslösung für die selbstständige Schließung erfolgt elektrisch über filigrane Rauchmelder, die im Sturz eingebettet sind. Im Rahmen der Holzportale verborgen ist bereits eine Kabel-Vorrüstung für eine mögliche Zutrittskontrolleinrichtung. Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen kann hier einfach nachgerüstet werden.