Es sind zum größten Teil die gleichen Bewegungsmuster, denn egal ob klappen, falten oder schieben, es sind meistens gemischte Materialkomponenten aus Glas, Metall, Kunststoff oder Holz, die zum Einsatz kommen. Die beweglichen Fassadenelemente erfüllen dabei die verschiedensten Aufgaben, von der Zutrittmöglichkeit von Gebäuden (Schiebetüranlagen), über Sonnen-, Blend- oder Sichtschutz oder steuerbare und bewegliche Solarflächen. Gerade letztere werden stärker in den Fokus von Architekten und Planern geraten, da gerade in Stadtbereichen wesentlich mehr Fassadenflächen als Dachflächen realisierbar sind. Bewegliche Elemente erhöhen dabei erheblich die solaren Gewinne in Watt pro Quadratmeter (w/m2), da die Solarzellen so immer der sich ständig ändernden Sonnenhöhe folgen können.
Barrierefreiheit als wichtige Komponente
Barrierefreiheit und das damit unmittelbar verbundene Thema Nullschwelle war auch auf der gerade statt gefundenen BAU ein großes Thema. Gerade im Bereich der Schiebetüren ermöglicht Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Auch ältere Menschen und Familien mit Kindern profitieren von einem barrierefreien Umfeld. Als barrierefrei beurteilt der Arbeitsausschuss Barrierefreies Bauen im Deutschen Institut für Normung (DIN) nur eine niveaugleiche Ausbildung von Schiebetüren. Das bedeutet eine Schwellenhöhe von null Zentimeter. Inwieweit und warum eine zwei Zentimeter hohe Schwelle zugleich vom Arbeitsausschuss als Ausnahme erlaubt werden soll, ist fraglich. Auch wenn Sachverständige Einzelfallbezogen und unter den vorhandenen Randbedingungen beurteilen sollen, ob und wann diese Ausnahmeregelungen zum Tragen kommen, stellt sich die Frage des warum. Ist jemand „handicaped“ interessiert ihn sicherlich nur, wie er sich ungehindert bewegen kann. Und da können schon 10 mm Höhe der Bodenschwelle zu viel sein.
Outdoor Living mit vielen Anforderungen
Bauelemente in Form von Schiebeläden, Glasschiebe- oder Glasfaltschiebewänden nehmen im Bereich Outdoor Living bei Kaltdach, Lamellendach oder Pergolen immer weiter zu. Auch hier gilt das Gebot der Barrierefreiheit, um neben ungehinderten Durchgang auch größstmöglichen Komfort in einem Bereich zu bieten, indem sehr oft barfuß gelaufen wird. Begrüßenswert wären hier mehr eingelassene Bodenprofile in Holzböden et cetera.