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Die Erstellung von Fundamenten wird meistens unterschätzt

Auf den Boden kommt es an

Häufig sind Lamellendächer genehmigungspflichtige bauliche Anlagen. Hierzu sind entsprechende bautechnische Nachweise zu erbringen (z.B. Systemstatik bzw. Einzelstatik). Dabei werden die Konstruktion, Verbindungsmittel und Fundamente rechnerisch nachgewiesen. Sämtliche zum Einsatz kommende Produkte müssen daher über entsprechende bautechnische Zulassungen verfügen..

Den Anfang macht der Hersteller

Je nach baulicher Situation und ggf. geplanter Nachrüstung von Seitenteilen , den zu bemessenden Lasten und dem anstehenden Boden kann ein Lamellendach mit Einzelfundamenten, Streifenfundamenten oder einer Fundamentplatte gegründet werden. Die Ausführung der Gründung als Streifenfundament oder einer Fundamentplatte wird sich in der Regel aber nur dann ergeben, wenn weitere angrenzende Bauwerke oder bauliche Anlagen in Kombinationen mit dem Lamellendach bei der Tragwerksplanung mitbetrachten werden müssen (z.B. Umfangreiche Neuplanung mit angrenzenden Bauwerken/Bauteilen). Dann muss ein Statiker an der Planung beteiligt sein der entsprechende Planungsvorgaben macht..

„Gartenbaubeton“ ist kein Beton

Für die Ausführung von Fundamenten sind in der Regel Standartbetone (C25/30) zu verwenden, die in Abhängigkeit der zu erwartenden Exposition nach Expositionsklassen festgelegt werden. Für Standardbeton werden durch DIN EN 206-1/DIN 1045-2 exakte Vorgaben für den Anwendungsbereich, die Betonzusammensetzung und die Festlegung gegeben. In der Regel wird für Gründungsbauteile die Expositionsklasse XC2 gewählt. Das ist ausdrücklich nicht die Herstellung von Fundamenten vor Ort mit selbstgemischter Sackware aus den Baumarkt.

Olaf Vögele

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