DIN 18032-3 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit gibt hier die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich der Sicherheit und der durchzuführenden Prüfungen für die einzusetzenden Bauelemente vor. Dabei wird z. B. unterschieden, ob in den Turnhallen nur mit Handbällen Sport betrieben wird oder ob auch Hockeybälle im Einsatz sind.
Die Ballwurfprüfmaschine deckt die einschlägige DIN ab
Dieser Thematik hat sich das PfB Prüfzentrum für Bauelemente GmbH & Co. aufgrund diverser Schäden und Mängel an Sport- und Mehrzweckhallen sowie durch die Abgabe von entsprechenden Gutachten intensiv angenommen. Das PfB hat überdies eine mobile Ballwurfprüfmaschine
entwickelt, mit der alle Prüfungen nach zitierter DIN 18032-3 durchgeführt werden können.
Es wird die Möglichkeit geboten, die Ballwurfsicherheit von kritischen Bauelementen im Vorfeld im eigenen Prüflabor oder beim Kunden an dafür gefertigten Bauteilmustern zu prüfen. So kann nachfolgenden Schäden und Mängeln vorgebeugt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Prüfungen nach den Vorgaben der Ausschreibung gezielt an eigens gefertigten Baumustern zu testen.
Wenn Sport- und Mehrzweckhallen bereits in Betrieb sind und es dann zu Beschädigungen an Türen, Wandflächen oder Verglasungen oder gar zu Unfällen kommt, können Fragen einer konstruktiv richtigen Ausführung gemäß den Prüfnachweisen nur sehr aufwendig durch Bauteilöffnung beantwortet werden. Um dies kostengünstig vorweg beantworten zu können, kann die vom PfB entwickelte Ballwurfprüfmaschine direkt vor Ort eingesetzt werden, um so den Nachweis hinsichtlich der Einhaltung der DIN 18032-3 führen zu können.
Sportbetrieb oder Randale?
Bei Gerichtsverfahren mit entsprechenden Schäden an Baukörpern muss zunächst beurteilt werden, ob Konstruktions-, Ausführungs- oder Ausschreibungsmängel vorliegen oder ob es sich um unvorhergesehene Belastungen durch Vandalismus und dergleichen handelt.
Die gezielte Prüfung der beschädigten Baukörper nach DIN 18032-3 lässt diese Fragen mit der Maschine schlüssig beantworten. So konnte durch ein Gutachten in einem Fall geklärt werden, dass mit den Füßen gegen die Wand getreten wurde und der Schaden nicht durch einen Ball entstanden ist. Hier wurde dann kein normaler Sportbetrieb, sondern ein unnormaler beziehungsweise unvorhergesehener Missbrauch nachgewiesen.
Das PfB bietet durch den Einsatz der innovativen mobilen Ballwurfmaschine seinen Kunden die Möglichkeit, bereits in der Planungsphase die Qualifizierung der vorgesehenen Bauelemente und so möglichen Schäden und daraus resultierenden Gerichtskosten vorzubeugen.
Mehr Informationen:
www.pfb-rosenheim.de/pruefungen/ballwurfsicherheit