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Bauproduktenverordnung

Was kommt da auf Sie zu?

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) wurde bereits von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nun kommen mit der verabschiedeten BPVo neue Spielregeln auf die Fenster- und Fassadenbranche zu. Die am 17. und 18. 01. in Rosen­heim stattfindende Fachtagung, die gemeinsam vom VFF, BF und ift veranstaltet wird, ver­mittelt die rechtlichen Grundlagen, zeigt Änderungen und Haftungsrisiken auf und gibt Tipps für die Um­setzung zur Kennzeichnung, Leistungserklärung und Nutzung der vorhandenen Nachweise (ITT).

Die wesentlichen Kernelemente, wie die Pflicht zur CE-Kennzeichnung, die Verpflichtung zur WpK, die Erstprüfung (ITT) sowie die Einhaltung der harmonisierten Normen bleiben zwar gleich, aber es gibt doch etliche Änderungen, die es in sich haben.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist sicher die „Leistungserklärung“ durch den Hersteller, mit der er die Verantwortung und Haftung für die Konformität (Übereinstimmung) des Bauprodukts mit der erklärten Leistung übernimmt. Auf der Fachtagung wird neben ift-Institutsleiter Ulrich Sieberath, Prof. Christian Niemöller (Rechtsanwaltskanzlei SMNG), Dr. Bernhard Schneider vom BMVBS, Kerstin Abend vom DIBt sowie ift-Referenten Grundlagen und Tipps zur Umsetzung vermitteln.

Kontakt: ift Akademie, Tel. (0 80 31) 261 21 22, ­E-Mail: akademie@ift-rosenheim.de

Ort: Kultur + Kongresszentrum, Rosenheim

17.01.: Die neue Bauproduktenverordnung „Was wirklich auf Sie zukommt“

18.01.: CE-Zeichen in der Praxis

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