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Anlagentechnik und Konfektion müssen bei ZIP-Anlagen stimmen

Auf die Rechtwinkligkeit kommt es in erster Linie an

_ Was sind also die wichtigsten Parameter, wenn es um die Fertigung von den textilen Bespannungen der ZIP-Anlagen geht? Tuchgröße, Gewebeart, Konfektion oder die örtlichen Einsatzbedingungen? Von jedem etwas, könnte jetzt die einfache und schnelle Antwort sein, aber ganz so einfach ist es nicht. Der wichtigste Punkt heißt jedoch Rechtwinkligkeit. Und da spielt es keine Rolle, ob es um Konfektion oder Montage geht. Dann geht es noch um die Anlagenkonstruktion und erst dann um das Gewebe selbst.

Nicht umsonst haben die Hersteller in den vergangenen Jahren viele Detailverbesserungen an ihren Anlagen vorgenommen und vor allem auch die Einbausituation in ihre Einsatzem-pfehlungen Wind aufgenommen, um einen störungsfreien Betrieb auch dann zu ermöglichen, wenn die ZIP-Anlage mal 140 cm von der Fassade weg montiert wurde.

Spielt der Durchmesser der Tuchwelle eine große Rolle?

Für den Architekten ist das Spiel immer das gleiche, möglichst kleine Kästen bei möglichst großer Anlagenhöhe. Zwei Forderungen, die sich eigentlich ausschließen sollten. Ein kleiner Kasten bedeutet eine kleine bzw. dünnere Tuchwelle.

Der geringere Durchmesser der Tuchwelle schafft da schnell mal Probleme mit dem seitlichen wickelnden ZIP, der aufgrund der geringeren seitlichen Abstufungen der Wellenabsätze durch den gleichbleibenden Motordurchmesser nicht mehr optimal aufwickeln kann. So gesehen spielt es eine große Rolle, ob seitens des Herstellers die Anlagenmaße der ZIPs auf gebrauchstaugliche Abmessungen angepasst werden, um einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb zu erreichen.

Schrumpfung ist ein Thema

Ein sehr oft unterschätztes Phänomen ist die Schrumpfung der aufgebrachten Gewebe. Interessanterweise geben die Gewebehersteller hier keine eindeutigen Zahlenwerte heraus, sodass wir hier einmal von selbst ermittelten 0,18 % ausgehen können. Was sich bei erster Betrachtung nach nicht besonders viel anhört, bedeutet bei einer Anlagenbreite von 6 m einen Wert von 10,8 mm. Wenn jetzt hier die Anlagenkonstruktion im Bereich der Einläufe und der Führungsschienen aber nur 4 mm je Führungsschienseite zulässt, kann man sich schnell ausrechnen, was die fehlenden 2,8 mm ausrichten können. Der Wechsel vom einem flächenfixierten Gewebe auf einen Screenstoff ist nur Augenwischerei, da sich die fehlenden 2,8 mm im Tuchbild bemerkbar machen werden.

Neubespannungen werden ein sehr wichtiges Thema bei ZIP

Ob man es will oder nicht, ein Damoklesschwert schwebt insbesondere über den ZIP-Anlagen, wenn es zukünftig um das Thema Neubespannung gehen wird. Problematisch wird es spätestens dann, wenn das neue Tuch aufgemessen werden muss und die Tuchdaten nicht von einer Kennzeichnung der vorhandenen Anlage aufgenommen werden können. Die übliche Vorgehensweise, unten zwischen den Führungsschienen zu messen, gleicht einem Lotteriespiel, da man sich nicht sicher sein kann, ob hier rechtwinklig montiert wurde. Das einzige zuverlässige Maß bietet die Kastenbreite (oder ganz oben zwischen den Führungsschienen), mit der zusammen mit dem Kasten- und Führungsschienentyp zweifelsfrei die Tuchbreite festgelegt werden kann. Aber auch diese allein schafft noch keine Klarheit für die Bestellung. Hier fehlt es noch am Typ des ZIPs und den notwendigen Einschnitten am oberen und unteren Bereich des Seitensaums. Denkt man hier über den Zugang des Kastens beim Aufmaß aus dem Fenster (bei einer oberen Festverglasung oder großer Fensterhöhe) nach, so sind wir schnell wieder bei einer Kennzeichnung der einzelnen Anlagen. Mit dem Abruf der technischen Daten kann so schnell und sicher die richtige Konfektion ausgeführt werden.—

Olaf Vögele

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