HÄUFIG ÄRGERN SICH AUFTRAGNEHMER über unstimmige oder gar wider- sprüchliche Planungsunterlagen. Dabei sollten Leistungsbeschreibungen und Vertragspläne allerdings ein Ganzes bilden. Für den Auftragnehmer ist dies wichtig, weil sich sein Leistungsumfang nach dem gesamten Vertragsinhalt richtet.
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