Häufig ärgern sich Auftragnehmer über Planungs- unterlangen, die entweder unstimmig sind, oder sich widersprechen. Leistungsbeschreibungen und Vertragspläne sollten allerdings ein Ganzes bilden. Das ist wichtig für den Auftragnehmer weil sich sein Leistungsumfang nach dem gesamten Vertragsinhalt richtet.
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