HOLZ-METALL-FASSADENKONSTRUKTIONEN WERDEN IN DER Praxis immer häufiger ausgeführt. Gleichzeitig gilt für diese, genau wie für alle Vorhangfassaden, seit 1.12.2005 die Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen. Was ist also bei solchen Konstruktionen zu beachten? Antworten auf diese Frage gibt der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. mit seiner neuen Richtlinie HM.02 “Anforderungen an Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen“.
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