Für die Klägerseite ist der Fall klar: der Glaswaschtisch, den die Familie vor einiger Zeit bei der Firma Bad & Glas erworben hat, weist einen 12 bis 15 cm langen Riss auf. Dieser sei nur auf einen Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen. Ein Sachverständigengutachten soll nun Klärung schaffen.
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