Der BHKH bietet Fensterbau-Betrieben künftig eine besondere Leistung: Sie erhalten bei ihm ein baurechtlich gefordertes Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP). Es besagt, dass Holzfensterrahmen für absturzsichernde Verglasungen eingesetzt werden können, wenn sie dem System IV 68 nach DIN 68 121 entsprechen. Dabei handelt es sich um die gängigen Rahmengrößen und -materialien.
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