Für die Nutzer eines Einfamilienhauses treten unerklärlich nach einer Standzeit von 25 Jahren diverse Glasbrüche an einer Glasbausteinwand auf. Da mögliche äußere Einwirkungen nicht erkennbar sind, wird eine gutachterliche Stellungnahme in Bezug auf die höchstwahrscheinliche Schadensursache eingeholt, um der Schadensursache auf den Grund zu gehen.
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