IM SEPTEMBER 2003 UNTERSTÜTZTE der europäische Gerichtshof den Gründer-Boom der Limiteds (Ltd.), indem er die Rechtsmäßigkeit des niedrigen Haftungskapitals bestätigte. Die EU-Richter stellten klar, dass EU-Gesellschaften wie die englische Ltd., die niederländische BV oder die spanische SL in ganz Europa zivilrechtlich anzuerkennen sind (EuGH, Rs. C-208/00 und C-167/01).
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