DAS THEMA “GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN“ ist derzeit in aller Munde. So hat gerade, nach dem Europa-Parlament vor einigen Wochen, der EU-Ministerrat die “REACH- Richtlinie1“ verabschiedet, nach der die chemische Industrie 30 000 Stoffe registrieren lassen und prüfen muss. Das Thema “dangerous substances“ ist ein sehr komplexes Thema, berührt es doch Gefahrstoffrecht und auch das Bauproduktenrecht, was für die handwerklichen Produzenten zu einem weiteren Thema werden kann. Im ersten Teil dieses Beitrages soll der Focus der Betrachtung auf die seit Januar 2005 in Deutschland geltende neue Gefahrstoffverordnung gerichtet werden. In einer späteren weiteren Folge werden die Aspekte des Bauproduktenrechts angesprochen.
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