Erstmals hat eine ein- und zweiflügelige Brand- und Rauchschutztür eine einzige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik erhalten. Die Brandschutztüren, die die Anforderungen T 90 nach DIN 4102 — 5 und Rauchdichtigkeit nach DIN 4102 — 18 erfüllen, wurden als erste Türen nach dem “modifizierten Zulassungsverfahren“ abgenommen.
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