Der Gesetzgeber hat alle Anwender von Vakuum-Hebegeräten aufgefordert, auf Baustellen nur noch Hebegeräte einzusetzen, die der neuen EU Norm 13155, prEN 13035 entsprechen. Laut der neuen Sicherheitsvorschrift müssen die Hebegeräte mit einem 2-Kreis-Vakuum-System ausgestattet sein.
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