Parlament, Rat und Kommission der Europäischen Union haben am 14. Mai 2013 eine Einigung zur Neufassung der Regeln zum Digitalen Kontrollgerät ("Digitaler Tachograph") erzielt. Demnach wird der Ausnahmeradius für nicht-professionelle Fahrer auf 100 Kilometer ausgeweitet und die Grenze von 3,5 Tonnen beibehalten.
Die IHK Leipzig berichtet auf ihrer online-Plattform: "Aus Sicht des DIHK konnten mit der Ausweitung des Ausnahmeradius für nicht-professionelle Fahrer von 50 Kilometer auf 100 Kilometer und der Begrenzung der Einbaupflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen im Trilog wichtige Erfolge erzielt werden."
Der Versuch des Europäischen Parlamentes, digitale Kontrollgeräte bereits in Kleintransportern ab 2,8 Tonnen Gesamtgewicht vorzuschreiben, wäre aus Sicht des DIHK mit unüberschaubaren Kosten der Anschaffung, Wartung und Datenpflege vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen verbunden gewesen.
Mit dem neuen Gerät werde es möglich sein, per Satellitentechnik bestimmte Daten wie Geschwindigkeit, gefahrene Distanz, Start- und Zielort sowie Fahrt- und Ruhezeiten aus der Distanz abzufragen. Für physische Kontrollen müssten dann nur noch gezielt Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten ihre Kontrollbehörden mit den technischen Geräten für die Fernabfrage ausstatten und die Schulung des Personals gewährleisten.
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