Um zukünftig Online-Bestätigungen zum Antrag (Kredit) bzw. Online-Anträge (Zuschuss) erstellen zu können, müssen Sachverständige für die KfW-Programme “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ ab dem 1. Juni 2014 in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein, teilt u.a. die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit, die mit der Pflege der Expertenliste betraut ist.
Für die Eintragung in die Expertenliste sind bestimmte Qualifikationen notwendig: Die Energieberater müssen ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach §21 der EnEV sein und eine Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten absolviert haben. Alternativ können Experten mit einem entsprechenden Hochschulabschluss auch über den Nachweis von Referenzen eingetragen werden. Bis zum 30. September 2014 können im Rahmen der Antragstellung bei der KfW auch noch Online-Bestätigungen bzw. -Anträge verwendet werden, die vor dem 1. Juni 2014 erstellt wurden.
Energieberater, die in der Expertenliste ausschließlich in der Kategorie Förderprogramme der Vor-Ort-Beratung (BAFA) eingetragen sind, können ab dem 1. Juni 2014 für Zwecke der „Vor-Ort-Beratung“ die Online-Anwendung durchlaufen, dürfen aber keine Bestätigungen bzw. Anträge für die KfW-Förderprogramme mehr ausdrucken.
Getroffen wurde diese Entscheidung noch durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW. Durch die bundesweite Vereinheitlichung sollen sich besonders qualifizierte Experten für die Förderprogramme finden lassen, um die Hausbesitzer sinnvoll zu unterstützen.