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Übergangsfrist für Energieeffizienz-Experten endet am 30. September

In der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreuten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes sollen Verbraucher deutschlandweit qualifizierte Fachleute für Energieberatungen sowie energieeffiziente Neubauten und Modernisierungen finden können. Um sicherzustellen dass diese Experten fachgerecht beraten und planen werden, gelten ab dem 1. Oktober 2014 höhere Anforderungen für die Neueintragung der Experten für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren.

Energieberater die sich bereits gemäß BAFA-Richtlinie von 2012 oder älter fortgebildet haben, müssen dann eine ergänzende Weiterbildung mit 80 Unterrichtseinheiten vorweisen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss. Bis Ende September 2014 umfasst diese Weiterbildung nur 16 Unterrichtseinheiten.

Die geänderten Aufnahmebedingungen für die Energieeffizienz-Expertenliste gelten aber nur für die Eintragungen, die die KfW-Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren betreffen. Die gelisteten Energieberater für die „Vor-Ort-Beratung (BAFA)“ sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Eine weitere Ausnahme gilt für Experten, die bereits die Weiterbildung mit dem Modul „Planung und Umsetzung“ absolviert haben oder sich über entsprechende Referenzen listen lassen. Auch diese sind von den neuen Anforderungen der KfW-Förderprogramme nicht betroffen, da die Inhalte der ergänzenden Weiterbildung bereits den Anforderungen an den Bau oder die Modernisierung eines hocheffizienten Gebäudes entsprechen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

www.energie-effizienz-experten.de