Die Meisterpflicht und die von der Politik geplante Rückvermeisterung von 12 Gewerken wird aktuell stark diskutiert. Olaf Vögele, unser Ressortleiter Sonnenschutz hat in seiner Eigenschaft als Sachverständiger die letzte Woche eines dieser 12 Gewerke an der Handwerkskammer Ulm die Meisterschüler im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk unterrichtet. Er konnte sich so ein sehr genaues Bild über den Wissensstand der 14 Meisteranwärter machen.
Mit den Ausbildungsrahmenplanpunkt „Befestigung und Montage“ wurden von der „Wärmedämmung und Schalldämmung“ (Wärmetechnik: Wärmedehnung, Wärmedurchgang, Wärmeenergiebilanz bis hin zu Dämmmaßnahmen), „Befestigungs- und Montagetechniken“ und „Funktions- und Sicherheitsprüfungen“ insgesamt 40 Unterrichtsstunden unterrichtet.
„„Theorie und Praxis“ miteinander in Einklang zu bringen, sehe ich als die wichtigste Aufgabe eines Dozenten beim Unterrichten. Was nutzen alle Formeln und Zahlenwerke, wenn sie veraltet und in der Praxis nicht richtig angewendet werden können“, berichtet Olaf Vögele, „vor allem muss die Schulung auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den verwendeten Arbeitsmitteln erfolgen. Das um fasst auch den Einsatz von ERP-systemen und sonstigen digitalen Hilfsmitteln“. Das bedeutet seiner Meinung nach aber auch, dass Prüfungsfragen, Unterrichtsinhalte etc. ständig angepasst werden müssen, und hierfür Referenten und Prüfer benötigt werden, die diese Anforderungen auch durch eigene Praxis erfüllen und nachweisen können.
Bei dem aktuellen Kurs haben alle Meisteranwärter eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, die meisten im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Mehrere Teilnehmer verfügen sogar zusätzlich über ein betriebswirtschaftliches oder Ingenieurstudium. „Das sind genau die Voraussetzungen, die erforderlich sind, eine Ausbildung zum Meister zu erlangen“, sagt Vögele, „denn nur so kann auch vernünftig im Unterricht gearbeitet, und vorhandenes Wissen sinnvoll ergänzt werden“.
Die Rückkehr des Meisterbriefes im R+S Handwerk ist für Vögele ein Muss, um das Handwerk in diesem Bereich ordnungsgemäß ausführen zu können. Die irrige Ansicht vieler „Unternehmer“ die sich zuhauf nach dem Wegfall des Meisterbriefes selbstständig gemacht haben, dass angelerntes Wissen ausreiche um Sonnenschutz, Rollläden und Tore als Handwerksbetrieb montieren zu können, ist einfach falsch. Alleine die ETA-Zulassung der Befestigungsmittel spricht da eine deutliche Sprache, denn hier ist klar geregelt, dass eine ausreichende Qualifikation vorhanden sein muss, um alleine die Montagearbeiten überwachen zu können. Ausnahmen wird es sicherlich geben, aber diesen Personen steht es ja vollkommen frei sich bei einer Handwerkskammer zur Prüfung anzumelden, und diese abzulegen. Spätestens dann zeigt sich, ob ausreichendes Wissen vorhanden ist, so Vögele.
Optimistisch sieht Vögele vor allem die zu erwartende Steigerung der Anmeldungen zur Meisterprüfung, wenn die Rückvermeisterung erfolgt ist. Da der Bestandsschutz in der Regel nur so lange gilt, wie in den Unternehmen ohne Meisterprüfung nichts an der Firmenstruktur verändert wird, werden auch hier Teilnehmer die Notwendigkeit erkennen, sich zur Meisterprüfung anzumelden. Alles in allem eine zufriedenstellende Entwicklung, um der Gefahrengeneigtheit des R+S Handwerks zu entsprechen, und für höhere Ausbildungszahlen zu sorgen, so Vögele.