An diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal sehr gut, wie schnell sich die Technik weiter entwickelt, und damit ein althergebrachtes Wording wie der „Rollladenkasten“ in der landläufigen Nutzung, schnell auf eine falsche Fährte führen kann, wenn anstelle des Rollladens ein Raffstore oder ein ZIP-System im Mauerwerk oder der WDVS- bzw. Verblendebene verbaut wurde. Die oft von den Marketingabteilungen der verschiedenen Hersteller geprägten Begrifflichkeiten machen es da nicht unbedingt einfacher eine klare Bezeichnung zu finden. So schon nicht unkompliziert für die Fachbetriebe, aber dafür teilweise vollkommen undurchsichtig für die Endverbraucher. Vor allem dann, wenn ein Angebot vollkommen textbasiert und ohne jedes Foto oder Funktionsskizze erfolgt. Unklare Einbausituationen sind da schnell die Folge.
Eigentlich sollte alles geklärt sein
Die Betonung liegt hier auf eigentlich, denn wir leben in Europa. Und da ist eigentlich alles durch die Normung geregelt. In diesem Fall mit der DIN EN 12216:2018-12 (Abschlüsse - Terminologie, Benennungen und Definitionen; Dreisprachige Fassung). Hier gibt es unter Kapitel 4. Anbringungsort zwei wesentliche Unterscheidungen.
Unterpunkt 4.2 „Einbaurollladen oder Einbau-Außenjalousie/Raffstore“ beschreibt „Rollladen oder Außenjalousie/Raffstore, deren Behang sich – in seiner eingefahrenen Position – innerhalb der Außenwände in einem Kasten, einem Schacht oder einer Aussparung befindet“, während Unterpunkt 4.4 „Rollladen oder Außenjalousie/Raffstore als mit einem Fenster kombinierte Einheit“ sich mit „Rollladen oder Außenjalousie/Raffstore, der/die dafür vorgesehen ist, während der Herstellung des kombinierten Systems an einem Fenster angebracht zu werden“ befasst. Bei den nachfolgenden Skizzen wird auch von „Aufsatzrollläden“ gesprochen.
Diese Europäische Norm soll eigentlich detailliert die allgemeine Terminologie für Produkte in der R+S Branche beschreiben, wie sie normalerweise verwendet und an Gebäuden angebracht werden. Die Norm ist von 2018, von ZIP-Systemen, die schon seit langen Jahren ins Mauerwerk integriert werden können, ist keine Spur zu sehen.
Ist die Branche hier gefordert?
In der Praxis heißt es dann Aufsatzkasten, alternativ Aufsetzkasten, Neubaukasten, Neubau-Aufsetzkasten, Einbaukasten, Mauerkasten usw..
Wenn man da an die Diskussionen um das Thema „Rollladenfenster“ aus dem Jahr 2014 zwischen dem IFT und den Verbänden zurückdenkt, wird das ganze Feld der Begrifflichkeiten nicht einfacher. Bringt man jetzt noch die Anforderungen der DIN 4108 Beiblatt 2 „Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele“ ins Spiel, die im Rahmen der EnEV verbindlich zu erfüllen ist, wird auch noch von Sturzrollladenkästen gesprochen. Wichtig ist, dass bei der thermischen Bewertung von „Rollladenkästen“ mit der Begrifflichkeit des Systems klar definiert wird, ob diese der Wand- oder der Fensterfläche zugeschlagen werden. Raffstorekästen und andere Kästen für außenliegenden Sonnenschutz werden analog zu den Rollladenkästen nachgewiesen. Aus diesem Gründen sollte über das Wording „Rollladenkasten u.a.“ neu nachgedacht werden.