_ Immer mehr Hersteller erkennen die Potenziale und passen ihre Vertriebsstrukturen den erhöhten Anforderungen im Gastronomiegeschäft an. Die Verkaufswege sind vielfältig, da mittlerweile viele Bestellungen direkt über Brauereien laufen oder die Bestellungen der Gastronomen zu einem Teil von diesen bezahlt und/oder finanziert werden. Viele Fachbetriebe wollen zudem wegen schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit nicht mehr in die Gastronomie liefern.
Das Straßengeschäft
Angesichts knapper Kassen werden vielerorts bestehende Vorschriften gelockert und so verpachten immer mehr Städte und Gemeinden im Sommer Bürgersteige oder Parkplätze an anliegende Restaurants, Bars oder Kneipen und schaffen so im wahrsten Sinne des Wortes eine neue Art Straßengastromie. Genau diese Platzierung auf den Verkehrsflächen, die im Winter von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern wieder ganz normal genutzt werden, stellen ganz besondere Anforderungen an den Sonnenschutz.Neben den bestehenden Aufstellvorschriften und einzuhaltenden Randabständen zur Fahrbahn etc. gilt es vor allem, das Augenmerk auf die Befestigung der Schirme und Markisen zu legen, da diese in der Regel nicht im Boden verankert werden dürfen.
Im Bereich der Fußgängerzonen können Schirme je nach herrschenden Bestimmungen auch mit Bodenhülsen montiert werden, die flächenbündig in den Boden eingelassen sind und ohne Schirm keine Stolperfallen für Fußgänger oder Radfahrer darstellen. Bei den Markisen kommen dabei nur bewegliche Ständersysteme in Frage, die mit entsprechendem Gewicht befüllten Behältern oder Betonplattenträgern ausgeführt werden. Gerade durch den Einsatz von Markisentypen, die einer höheren Wind- oder Regenbelastung ausgesetzt werden können, und damit höhere Kräfte in das Ständerwerk ableiten, müssen die Gewichtsplatzierungen auch entsprechend angepasst werden.
Standsicherheit ist gefragt
Besonders interessant wird es heute, wenn für die Montage von Wintergarten- oder Pergolamarkisen eigene Unterkonstruktionen gefertigt werden. Bei diesen Arbeiten muss spätestens seit dem 1. Juli 2014 die DIN EN 1090-1 als europäisch harmonisierte Norm ausgeführt werden, die für Stahl- und Aluminiumkonstruktionen gilt. Diese gelten bei der Verwendung zusammen mit Markisen und deren mandatierten Eigenschaft Wind als Stahl-oder Aluminium-Tragwerke und unterliegen damit den Bestimmungen der DIN EN 1090 mit den Anforderungen an die Standsicherheit nach den Eurocodes 1, 2 (Lastannahmen, bisher DIN 1055) und 9 (Bemessung und Materialauswahl). Für tragende Holzkonstruktionen gilt Eurocode 1, 2 (Lastannahmen, bisher DIN 1055) und 5 (Bemessung und Materialauswahl). Generell sollte der Fachhändler darauf achten, dass sein Vorlieferant für fertig konfektionierte Systeme oder Langmateriallieferungen eine Zertifizierung nach Eurocode besitzt und es muss ganz genau geprüft werden, ob geplante nachträgliche Anpassungen oder die Zulieferung von selbst gefertigten Teilen an dem zertifizierten System ohne weitere Prüfung überhaupt möglich und zulässig sind. Der Fachhändler sollte also darauf achten, dass er Rahmenständersysteme eines zertifizierten Herstellers benutzt oder diese Arbeiten von einem qualifizierten Unternehmen ausführen lässt.
Licht und Wärme für den Gast
Weitere Maßnahmen, um die Nutzungsdauer der Gästeterrassen zu verlängern, können mit der Ergänzung von Lichtsystemen oder Heizstrahlern ergriffen werden. Auch hier gilt es sich vorher ausreichend zu informieren und bestehende regionale Vorschriften einzuhalten.—