Nach Maschinenrichtlinie sind zwar die beiden Produktnormen für “Markisen“ und “Abschlüsse / Außenjalousien“ schon im Official Journal of the European Union (OJEU) am15.01.2016 veröffentlicht worden, jedoch aktuell immer noch unter der Bauproduktenverordnung. Für die Branche bedeutet das weiterhin, dass die Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie und die Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung nach unterschiedlichen Normenständen zu erfolgen hat.
Laut den Normengebern ist für die EN 13659:2015 und die EN 13561:2015 eine Veröffentlichung im OJEU zeitlich nicht absehbar. Als Begründung werden wechselnde Mitarbeiter bei den zuständigen
Gremien der EU, sowie Probleme bei Produkten die sowohl unter Maschinenrichtlinie als
auch Bauproduktenverordnung fallen, genannt. Bei der Markisennorm geht es zusätzlich um die Definition der neuen Leistungsklassen (u.a. Wind), die derzeit nicht abschließend geregelt sind.
Der IVRSA weist diesem Zusammenhang wiederholt darauf hin, dass bei Missbrauch, wie z.B. falscher Kennzeichnung mit dem CE- Zeichen neben Straf- und Ordnungswidrigkeit rechtlichen Konsequenzen, auch zivilrechtliche Folgen einer falschen CE-Kennzeichnung in Betracht (ggf. Mangel des Bauprodukts) kommen können. Auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen bei falscher oder unterlassener Kennzeichnung können sich dabei bis hin zur Abmahnung ergeben.
Der jeweilige Mitgliedsstaat der EU ist verpflichtet für die korrekte Verwendung der CE-Kennzeichnung zu sorgen. In Deutschland erfolgt die Kontrolle durch die Bundesländer im
Rahmen eines Systems der Marktüberwachung, das vom DIBt koordiniert wird.
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