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Neue Zuschussvariante beim KfW-Kreditprogramm “Altersgerecht Umbauen“

Ab 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen der KfW-Bank profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen. Der Bund stellt für diese Maßnahmen bis 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung.

Damit wird das seit 5 Jahren etablierte Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Diese Zuschüsse können bei Bedarf mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. Der Sonnenschutz wird hier mit Krediten in der Klasse 151 und 152, sowie Investitionszuschüssen in Klasse 430 des KfW-Programms berücksichtigt.

Der Start des Förderprogramms fiel sinnigerweise auf den „Internationalen Tag der älteren Menschen“, der bereits 1991 von den Vereinten Nationen ausgerufen wurde. Damit sollen die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels mehr in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit gerückt werden.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks verdeutlichte bei einer Ansprache am 30. September das Bauherren nun bei der Sanierung von Wohngebäuden durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und Kosten sparen können, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen. Aufgeführt wurde die Kombination von energetischer Sanierung zusammen mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung und dabei zugleich etwas für die Sicherheit und gegen Einbrüche tun.

Mit dem Programm sollen so beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzü¬gig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert werden.

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Dabei werden bis zu 8% der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" können Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, bis maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit, beantragt werden.

Zuschüsse müssen generell vor Beginn der Arbeiten direkt bei der KfW beantragt werden. Sobald eine Zusage vorliegt kann dann mit der Modernisierung begonnen werden.

www.kfw.de