_ Die Vorbereitungen zu den Änderungen in der Normung laufen schon einige Jahre. Mit dem Sommer/Herbst diesen Jahres werden die Änderungen in der Markisennorm DIN EN 13561 und für Rollläden/Raffstoren DIN EN 13659 auch offiziell sichtbar werden.
Ein Jahr Zeit hat dann die Branche, sich auf die neuen Spielregeln einzustellen und angefangen von technischen Unterlagen, Prospekten und eventuell notwendigen Händlerschulungen vor allem die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärungen der betroffenen Produkte anzupassen. Um es gleich vorwegzunehmen, Produkte die ab Herbst 2016 ohne gültiges CE-Zeichen in den Verkehr gebracht werden, muss ein Kunde wegen fehlender Eigenschaften nicht bezahlen.
Fluch oder Segen?
Zugegeben, so eine Skizze wie oben dargestellt sieht schon etwas kompliziert aus. Aber sie transportiert zwei einfache und klare Botschaften: Erstens, der Gesamtenergiedurchlassgrad gtot beträgt 12 Prozent und bedeutet damit eine Abminderung um fast 90 Prozent beim Einsatz von Sonnenschutzanlagen wie Raffstoren und zweitens, Fenster mit Sonnenschutz sind damit wesentlich effektiver als ohne.
Eigentlich sind das ja keine wirklich neuen Erkenntnisse, aber ein Themenbereich, der in der Vergangenheit sicher häufig Bestandteil von Beratungen war, dabei aber nicht immer durch entsprechende Zahlenwerte untermauert wurde.
Da der Gesamtenergiedurchlassgrad gtot zukünftig bei beiden Normen in drei Klassen unterteilt wird, muss sich auch der Architekt und Planer mit diesem Thema zwingend auseinandersetzen und dieses auch in Ausschreibungen berücksichtigen.
Was die Architekten und Planer müssen, dürfen die Fachbetriebe anwenden, wenn sie ihre Kunden beraten oder sich mit anderen Anbietern vergleichen lassen müssen. So kann Sonnenschutz zukünftig noch besser argumentiert werden. Geachtet werden muss bei den im CE-Zeichen angegebenen Werten allerdings darauf, dass bei der Kombination Glas-Sonnenschutz aufgrund bestehender Vorgaben der Norm maximal eine Standard-Zweifach-Verglasung angesetzt werden kann. Werte in Kombination mit einer Dreifach-Verglasung müssen die Hersteller außerhalb des CE-Zeichens ausweisen. Diese Vorgaben sind der Zusammensetzung der Mitgliedsländer bei der europäischen Normung geschuldet, da kein anderes Land in Europa mehrheitliche Anteile an Dreifach-Verglasung verkauft und damit auch kein Bedarf gesehen wurde, diese Variante zu berücksichtigen.
So gesehen darf man die neuen Regelungen als Segen betrachten, da der Sonnenschutz seine Notwendigkeit nun offiziell mit einem europäischen Mandat begründen darf. Auch die immer wieder aufkommenden Diskussion enzu Klebfolien auf den Scheiben und der Einsatz von Sonnenschutzglas werden damit einfacher, wenn es darum geht, den Nachweis über die Vor- und Nachteile beim sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz zu führen.
Als kleinen Beigeschmack darf man anführen, dass sich einige Fachhändler mit der neuen Situation noch anfreunden müssen und teilweise auch Schulungsbedarf besteht.
Die Grundlagen
Definiert werden die neuen Bestimmungen der Normung zum Beispiel im Absatz 14 der DIN EN 13561 mit dem Titel „Zusätzlicher Wärmedurchlasswiderstand”. Hier wird genau beschrieben, dass der Einbau einer Senkrechtmarkise vor einer Verglasung in ausgefahrener und geschlossener Stellung einen zusätzlichen Wärmedurchlasswiderstand R in m2K/W bewirkt, der von der Dicke und den seitlichen Luftspalten der Luftschicht zwischen der Verglasung und des äußeren Abschlusses abhängig ist. Die Bestimmung des Wertes muss nach dem in EN ISO 10077-1 festgelegten Berechnungsverfahren erfolgen. Hingewiesen wird auch darauf, dass der zusätzliche Wärmedurchlasswiderstand R auch wie in EN 13125 (Oktober 2001. Abschlüsse – Zusätzlicher Wärmedurchlasswiderstand – Zuordnung einer Luftdurchlässigkeitsklasse zu einem Produkt; Deutsche Fassung EN 13125:2001) abhängig von der Luftdurchlässigkeit des äußeren Abschlusses ist.
Als Leistungsanforderung muss der Hersteller den Wert des zusätzlichen Wärmedurchlasswiderstandes R des äußeren Abschlusses in m2K/W angeben. Dabei geht es um die reine Klassifizierung, denn es sind keine Anforderungen an die Mindestleistung oder die Klassen festgelegt. Auch Anmerkungen der Normung setzen sich mit der Kombination eines Fensters mit einem äußeren Abschluss auseinander und weisen darauf hin, dass der Wärmedurchgangskoeffizient möglicherweise durch das in EN ISO 10077-1 (Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten) angegebene Berechnungsverfahren bestimmt werden muss.
Besondere Beachtung sollte Absatz 15 zum Gesamtenergiedurchlassgrad gtot finden, denn hier wird ein klares Statement dazu abgegeben, dass die Begrenzung der Erwärmung durch Sonneneinstrahlung einer der bedeutendsten Gesichtspunkte in Bezug auf den thermischen Komfort im Sommer ist und sich die Erwärmung durch Sonneneinstrahlung direkt proportional zum Gesamtenergiedurchlassgrad gtot verhält. Da gtot damit von der Verglasung und dem äußeren Abschluss abhängig ist, muss die Bestimmung des Wertes nach dem in EN 14500 (Abschlüsse - Thermischer und visueller Komfort - Prüf- und Berechnungsverfahren) festgelegten Verfahren erfolgen. Die Klassifizierung des Gesamtenergiedurchlassgrads gtot muss dabei in Übereinstimmung mit EN 14501 angegeben sein. Auch hier werden Klassen angegben aber keine Mindestleistung als erforderlich erachtet.
Damit sind auch für Sachverständige in Zukunft klare Aussagen bei der Beurteilung bei der Kombination von Sonnenschutz und Fenstern und Fassaden mit Glas möglich.—