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Neu: Warnwestenpflicht ab dem 1. Juli auch bei PKW

Ab dem 1.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss deshalb unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw.

Geschäftsführer- und Außendienstlerfahrzeuge sind mit dabei
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung droht ein Verwarnungsgeld. Lkw und Busse bzw. Motorräder und Wohnmobile bleiben von dieser Regelung nach der Auskunft des ADAC ausgenommen.

Warnweste für gewerbliche Fahrzeuge
Für die gewerblich genutzten Fahrzeuge (auch PKW) ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge wie z.B. Montagefahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnwesten müssen bei einer Panne oder Unfall beim Aussteigen getragen werden.

Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.

www.adac.de