So gesehen muss man die Überschrift zum Artikel eigentlich dahingehend ändern, “Was kann der Rollladen wenn man ihn läßt”. Schaut man sich das neue seit dem 1. November 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz mit seinen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden an, so fällt der Blick schnell auf die DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Beiblatt 2: Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele) mit seinem Anhang F.6 Referenzbauteile; Rollladenkästen - Vermeidung von Wärmebrücken, Abschnitt Anhang F, oder dem Kapitel 7.16 Rollladenkasten (in der Berechnung der Wandfläche zugeschlagen, z. B. Sturzrollladenkasten, Einbaukasten, Aufsatzkasten). Hier werden die Referenzwerte Ψref in W/(m ∙ K), die Kategorieund die Randbedingungen zur entsprechenden Berechnung definiert. Natürlich sind diese Anforderungen nicht ganz neu, denn sie waren schon in der Vergangenheit durch das Gebäudeenergiegesetz abgelösten Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend definiert und anzuwenden.
Die eigentliche Misere
Jetzt könnte man natürlich sagen früher war alles besser. War es aber nicht, zumindest nicht in physikalischer Hinsicht, wenn wir das Thema Luftdichtheit und die Lüftungsproblematik mal rauslassen. Was man klar feststellen kann, die Rollräume für die Behänge waren deutlich größer, und damit konnten die Rollladenprofile entsprechend stabil ausgeführt werden.
Müssen Rollladenprofile heute engwickelnd konstruiert werden, um die letzten Millimeter im Ballendurchmesser zu optimieren, damit ein Einsatz bei einer Terrassentür in einem 24er Mauerwerk überhaupt realisierbar ist, so konnten früher die Stabstatik ohne Rücksicht auf solche Anforderungen konstruiert werden. Gleichzeitig durften Rollladenkästen ins Rauminnere ragen und verfügten über vernünftige Öffnungsmöglichkeiten zum Rauminneren, was auch das Thema Nachrüstung von Motoren einfacher machte.
Kleine Rollräume sind der Regelfall
Natürlich tragen die EnEV und das jetzt gültige Gebäudeenergiegesetz ganz andere Früchte. Mauerwerkssteine werden wesentlich schmäler und sind dabei hochenergieeffizient. Mauerdicken von 24 cm kommen damit immer häufiger vor, und reduzieren gleichzeitig die Rollräume auf ein Minimum. da sich die Türhöhen im Terrassenbereich nicht ändern und gleichzeitig der Bedarf nach bodenhohen Fenstern massiv ansteigt, erhöht sich beim Einsatz von Rollläden gleichzeitig die Anzahl der möglichen Problemstellungen und damit auch der Problemfälle.
Rollraum hin, Rollraum her, grundsätzlich darf an den Rollladen der Anspruch der dauerhaften Gebrauchstauglichkeit gestellt werden. Die Norm DIN EN 13659 sieht keine Ausschließlichkeit der Verwendung von Rollläden bei Nacht vor, macht aber im „Anhang A (informativ) Temperatureinflusse“ unter „A.1 Allgemeines“ klare Angaben zu der Einwirkung besonderer klimatischer Bedingungen am Einbauort, wie z. B. der Erwärmung des Abschlusses durch mögliche Sonneneinstrahlung. Der Abschluss (Rollladen) darf sich hiernach nicht dauerhaft verformen, wenn dadurch ein einwandfreies Funktionieren des Abschlusses nicht mehr möglich wäre. Eine besondere Anmerkung erfolgt an dieser Stelle auch zu den Temperatureinflüssen, die für Abschlüsse aus Kunststoff von besonderer Bedeutung sein könnten.
Kann der Rollladen was?
Wenn der Rollladenstab dem Anspruch entsprechend konstruiert, und die nach CE-Zertifizierung ermittelten Baumaße eingehalten werden, kann er genau das was soll. Werden aber durch Reduzierung der Banddicken Einsparungen im Grundwerkstoff vorgenommen, die wiederum Einfluss auf die Stabilität der Stabprofile haben, wird es schnell kritisch. Der wesentliche Punkt bei Reklamationen ist meist das Überschreiten von Baugrenzmaßen. Und dazu gibt es zwei Aussagen, die einem als Sachverständiger immer wieder begegnen: Das mussten wir so breit machen, weil der Architekt es vorgegeben hat, oder das mussten wir so ausführen um günstiger als der Mitbewerber zu sein. Hier darf man immer wieder den Vergleich zu Winterreifen herbeiführen. Permanentes Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit führt zu Reifenschäden. So gesehen die klare Aussage: wer sich an die technischen Vorgaben seines Lieferanten hält, hat keine Probleme zu erwarten.