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Jetzt wird’s aber undurchsichtig ...

Was ist denn nun mit der Torprüfung? Messen oder nicht messen? Wer hat denn nun recht mit dem was im Moment durch die Fachpresse geistert? Ist eine Messung an der Hauptschließkante nun erforderlich oder nicht?

Lassen wir doch zuerst mal die ganzen Vorschriften beiseite, und stellen uns die Frage wie ein Sachkundiger ein Tor überprüft. Die Antwort ist doch eigentlich ganz einfach. Nach Checkliste, und zumindest nach dem, was sich aus dem Prüfbuch (BGG 950) ergibt. Interessant ist hier, dass Sachkundige ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus abzugeben haben, unbeeinflusst von anderen, z.B. wirtschaftlichen Umständen. Jetzt aber zur Gretchenfrage: Wie prüfe ich denn nun den Punkt 4.2 Kraftbegrenzung bei z.B. Rolltoren und Rollgittern? Mit der Cola-Dose, mit der Schulter oder dem geübten Griff an der Unterschiene? Haben Monteure etwa eingebaute Sensoren zur Kraftmessung? Sicherlich nicht, und so kann jedes Ergebnis, was so erzielt wird nur falsch sein, wenn wir mal super sensible Abschaltsysteme weglassen.

Letztlich kommen wir auch ohne ASR A1.7 zum Ergebnis, dass eine genaue Überprüfung von Toren nur mit einem geeigneten Messsystem möglich ist, und das heißt Messkeule. Liest man die Anforderungen im Bezug auf die technische Spezifikation des Messgerätes nach (vgl. DIN 18650-1, 6.2.2), so gelangt man zu der Information, dass die Krafteinleitungsfläche mit einer Steifigkeit von 500 N/mm nachgeben muss. An sich sehr theoretisch entspricht dies ungefähr der Federkonstante des menschlichen Schädels. Einem Kinderkopf ist es da eben nicht egal, ob die Abschaltung „funktioniert“ und das Tor irgendwann reversiert (wenn es das überhaupt macht), sondern mit welcher Kraft. Ob 400, 450 oder auch 500 N, darüber sollte sicherlich noch diskutiert werden.

Wo wir dann wieder am Anfang wären, Messung ja oder nein? Die Antwort kann nur ein klares ja sein. Der Sachkundige bekommt beim Messen nicht nur einen exakten Wert, sondern auch für sich und sein Unternehmen die Sicherheit, dass er einen guten Job gemacht hat. Übrigens, was macht der Sachverständige in einem solchen Fall? Er nimmt auf jeden Fall eine Messkeule und führt die Messung durch, alles andere wäre grob fahrlässig.

Und die ASR A 1.7? Die sagt ganz klar, dass die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nur durch Sachkundige durchgeführt werden darf, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Also ist die Frage doch ganz klar beantwortet , und die Messung notwendig, sehen wir mal von sensiblen oder berührungslosen Systemen ab.

Und lieber TTZ, das gilt auch für die Erstprüfung. Oder findet diese auch unter Laborbedingungen wie die CE-Zertifizierung statt? Der nicht ganz unerhebliche Einfluss der Montagesituation sollte doch berücksichtigt werden, und der Inbetriebnehmende unterschreibt vor Ort schließlich mit seinem guten Namen das Abnahmeprotokoll!

Also ran an den Tisch mit den verantwortlichen Personen, um eine einheitliche Sprachregelung zu finden. Es kann nicht sein, dass sich im Internet und in der Fachpresse vollkommen unterschiedliche Aussagen über das Thema Messung „ja oder nein“ finden lassen.

Die ASR A1.7 finden Sie übrigens hier