Obwohl die Fachhandwerker durch die Meisterausbildung die nötigen Fähigkeiten zum Aufstellen eines Gerüstes besitzen, drohen folglich höhere Kosten. Durch die angekündigte Novelle der Handwerksordnung (HwO) dürfen Baufachbetriebe künftig nur noch für eigene Arbeiten Gerüste aufstellen.
Werden die Gerüste anschließend anderen Gewerken zur Verfügung gestellt oder sogar ausschließlich für diese aufgestellt, müssen in Zukunft Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Die Kosten für die Ausnahmegenehmigungen liegen bei mehreren tausend Euro. Schon jetzt zeigt sich, dass die Handwerkskammern zurückhaltend mit Ausnahmegenehmigungen sind.