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Gesetzliche Regelungen gelten auch am Arbeitsplatz zuhause

Was tun im Homeoffice?

Wie kaum eine andere Tätigkeit eignet sich die Bildschirmtätigkeit für das Arbeiten von zu Hause. Bereits vor der Corona-Krise war Homeoffice, Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten ein bestimmendes Thema. Dabei stand eine zweckmäßige Organisation der Büroarbeit ebenso im Vordergrund der Betrachtungen, wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie die Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch weniger Verkehr. Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist Homeoffice eine Form des mobilen Arbeitens.

Grundsätzlich unterliegt mobile Arbeit den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Spezielle Regelungen wie bei Telearbeit gibt es derzeit nicht. Bei einem Telearbeitsplatz handelt es sich hingegen um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten oder häuslichen Umfeld des Beschäftigten, für dessen Einrichtung der Arbeitgeber verantwortlich ist. Der Telearbeitsplatz unterliegt den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und ist idealerweise vergleichbar gestaltet und eingerichtet wie ein Bildschirmarbeitsplatz im Unternehmen.

Ausreichendes Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sind auch für das Arbeiten im Homeoffice anzustreben. Die künstliche Beleuchtung im Homeoffice sollte dabei dem häuslichen Charakter des Raumes entsprechen. Die Bildschirmgeräte sollten so aufgestellt werden, dass deren Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind. Der Arbeitsplatz soll ausreichend hell sein (500 Lux).

Da die Ergonomie am Arbeitsplatz eine der wichtigsten Bedingungen im Bereich des Homeoffice darstellt, sollte auch dieser Bereich überprüft werden. Wenn die Sonne auf den Monitor scheint, und damit Spiegelungen und Reflexionen auftreten, ist an ein effizientes Arbeiten keineswegs mehr zu denken. Und bei zu starker Sonne um 14 Uhr Feierabend zu machen, ist da garantiert nicht im Sinne des Arbeitgebers. Das bedeutet, auch die Frage nach dem richtigen Sonnenschutz im Home Office muss betrachtet und gelöst werden. Hier sollte zwischen innenliegenden und außenliegenden Lösungen abgewägt werden, um eine möglichst sinnvolle Lösung für den Blendschutz zu erreichen. Mittlerweile können Sonnen- bzw. Blendschutzsysteme für außen ohne Befestigungsbohrungen angebracht werden. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn Fenster bei Mietwohnungen nicht angebohrt werden dürfen.

Olaf Vögele

Quelle: DGUV FBVW-402

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Foto: MHZ

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