Das Erreichen der Klimaziele ist eine der großen Herausforderungen, bei der die klimafreundliche Gebäudesanierung einen wichtigen Beitrag leistet. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz und darüber die Einsparung von CO2. Die Reduzierung der Energiekosten ist ein weiterer Vorteil, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung wurden mehrere Förderprogramme zusammengefasst. Darunter Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dieser Maßnahme wurde das Antragsverfahren erleichtert und Anreize für energieeffizientes Bauen deutlich erhöht. Seit Juli 2021 werden auch Rolläden, Raffstores, ZipScreens sowie Maßnahmen zur Gebäudeautomatisation (z. B. Smart Home Systeme) mit bis zu 20 % der Investitionssumme gefördert. Wenn im Rahmen einer Energieberatung ein individueller Sanierungsplan (ISFP) erstellt wird, mit dem das Gebäude Schritt für Schritt auf ein besseres energetisches Niveau gebracht wird, kann jede einzelne Maßnahme mit zusätzlichen 5 % gefördert werden.
Laufende Maßnahmen
Aktuell wude zwar die KfW Förderung für Neubau und Sanierung gestoppt – nicht betroffen ist aber das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen bei Bestandsimmobilien, zu denen auch der sommerliche Wärmeschutz gehört. Insgesamt sind das entscheidende Impulse und Anreize für Investitionen im außenliegenden Sonnenschutz. Folgner gibt brandaktuell über die Website www.folgner-rolladen.de/foerderungen.html einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderung, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zur Förderung gelangt. Ziel ist es den Förderprozess erklärbar zu machen und für alle Beteiligten, von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater so transparent wie möglich zu gestalten. Dabei stellt Folgner alle technischen Unterlagen frei als Download zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Folgner Service-Telefon ein einzigartiger Support, bei dem einmal mehr die große Kundennähe von Folgner sichtbar wird.
In 4 Schritten zur Förderung
Sonnenschutz reduziert Heizkosten im Winter, sowie Kosten für Kühlung im Sommer. Die Zielsetzung der BEG Förderung ist deshalb innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und den Energieverbrauch bis 2030 um 18 % zu reduzieren.
1. Förderfähigkeit prüfen
Was wird gefördert? Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, sowie damit verbundene Sonnenschutz-Steuerungen. Förderfähige Produkte sind Rolladen, Raffstore, ZipScreen und Smart Home. Gefördert werden nur die Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein Fachunternehmen verbrauchten Materials.
Wie hoch ist die Förderung? Für die Einzelmaßnahmen (EM) an der Gebäudehülle beträgt die Förderung 20 % der Investitionssumme. Dabei beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 2000 Euro (brutto) und die maximale Höhe der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden 60 000 Euro (brutto). Jeweils pro Wohneinheit und Jahr. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag / die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein. Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden.Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter sein. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss erfüllt sein.
2. Energieberater kontaktieren
Welche Sanierungsmaßnahmen stehen akut an? Welche sind später sinnvoll, und wie greifen die einzelnen Maßnahmen ineinander? Solche Fragen tauchen bei sehr vielen Sanierungsanlässen frühzeitig auf. Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, von Beginn an eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan für das Haus erarbeitet. Auch für diese Beratung und den Fahrplan gibt es eine hohe Förderung, sodass es sich in jedem Fall lohnt. Unabhängig davon ist es jedoch auch möglich, direkt mit einer einzelnen geförderten Sanierungsmaßnahme zu starten.
Bevor Anträge für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gestellt werden können, muss zwingend ein zertifizierter Energie-Berater hinzugezogen werden. Dieser erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), mit der die beantragte Maßnahme genau erläutert wird. Durch den Energie-Berater erhalten Sie eine TPB-Identifikationsnummer, welche Sie für die Antragsstellung benötigen. Die Kosten für den Energieberater werden mit 50 %, max. 5000 € (brutto), bezuschusst. Eine Liste zertifizierter Energieberater findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.
3. Förderung beantragen
Der Förderantrag wird online über das BAFA gestellt. Das Antragsformular findet man unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem.
4. Fachhändler beauftragen
Über die Homepage von Folgner wird eine gezielte Hilfestellung zur Erzielung der Förderbeiträge angeboten.—