Ob die Verabschiedung der EnEV-Novelle in der ausklingenden Legislaturperiode noch klappt, bleibt weiterhin ungewiss. Zunächst muss für die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) noch der Rechtsrahmen geschaffen werden. Die Beratungen darüber sind für den 7. Juni vorgesehen. Ein Durchwinken zeichnet sich aber nicht ab.
In den Bundesrats-Ausschüssen geht die Meinung über die EnEG-Gesetzesvorlage weit auseinander.
Beispielsweise will der Umweltausschuss durchsetzen, dass die Bundesregierung im EnEG verpflichtet wird, die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden für alle Gebäude einheitlich bis zum 31. Dezember 2014 durch Rechtsverordnung (EnEV) mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Zurzeit ist vorgesehen, dass die Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 2017 (Behördengebäude) bzw. vor dem 1. Januar 2019 für sonstige Gebäude zu erlassen ist.
Auch die vom Bundestag beschlossene Änderung der EnEV bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Wenn der Bundesrat seine eigenen Beschlüsse für richtig hält, bleibt ihm eigentlich am 7. Juni 2013 nur, der Empfehlung des Umweltausschusses zu folgen. Denn dieser beanstandet, dass grundlegende Hinweise des Bundesrats aus seiner ersten Beschlussfassung zur EnEG-Novelle von der Bundesregierung und vom Bundestag ignoriert worden sind. Das hätte wohl zur Konsequenz, dass durch den Zeitbedarf für das Vermittlungsfahren und gegebenenfalls daraus resultierenden Änderungsbedarf an der EnEV-Novelle diese nicht mehr vor der Sommerpause den Segen vom Bundesrat erhalten kann. Zumal in der EnEV selbst auch noch jede Menge Konfliktpotenzial existiert...