Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Somit können Hersteller ab Juli 2015 die o.g. Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln. Damit wird auch die deutsche Zulassungspraxis des „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (ABP)“ oder der „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ)“ abgelöst. Während der Koexistenzphase (zwei oder fünf Jahre) können das CE-Zeichen oder das ABP bzw. ABZ parallel genutzt werden, danach ist nur noch das CE-Zeichen zulässig.
Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun auch Ausschreibungen und technische Spezifikationen nach der neuen europäischen Produktnorm erfolgen können und nach der Koexistenzphase erfolgen müssen. Der Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 ersetzt dann die Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen für Feuerschutzabschlüsse bzw. das Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis. In diesem Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben.
Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend. Die Rolle des DIBt übernimmt dann eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die als fachliche „Aufsicht“ für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die PZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist.
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