Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wird laut Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.06.2016 erneut verschoben. Was das für Auswirkungen hat für deutsche Hersteller, lesen Sie in diesem Beitrag.
Ursprünglich sollte die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ ab dem 1. Dezember 2015 in Kraft treten. Jetzt wurde der Termin auf das kommende Jahr verlegt. Lesen Sie, was das für Anbieter bedeutet.
Die Produktnorm EN 16034 “Fenster, Türen und Tore — mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von der Europäischen Kommission verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. Juli wurde die Produktnorm harmonisiert und tritt ab 1. Dezember 2015 in Kraft. Was bedeutet das für Sie?
Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Somit können Hersteller ab Juli 2015 die o.g. Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln. Damit...
Die neue Brandschutznorm EN 16034 ebnet ab dem 06. Juli 2015 den Herstellern von Fenstern, Türen und Toren mit Feuer- und Rauschutzeigenschaften den Zugang zum europäischen Markt. Die deutsche Zulassungspraxis der "Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP)" und der "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ)" werde damit abgelöst.
Neue Produktnorm ebnet ab dem 06.07.2015 Herstellern von Fenstern, Türen und Toren mit Feuer- und Rauschutzeigenschaften Zugang zum europäischen Markt. Die deutsche Zulassungspraxis des "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (ABP)" oder der "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ)" wird damit abgelöst.
DIE DIN 18 232-2 IST die maßgebliche Norm zur Projektierung von Rauchabzügen in Gebäuden. In einem Änderungsblatt zur Norm werden jetzt neue Erkenntnisse in der Rauchentwicklung berücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die zulässige Größe von Rauchabschnittsflächen.