_ Es läuft wie immer: Kommen neue Normen ins Spiel, brauchen sie erst eine gewisse Zeit, bis sie alle betroffenen Marktteilnehmer erreichen. So ist es auch bei der Neuregelung der Überspannungsschutznormen DIN VDE 0100-443 und -534, die für eine entsprechende Planungssicherheit sofort angewendet werden sollten. Dies gilt sowohl für die Planung von elektrischen Anlagen als auch für Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 4. Dezember 2018.
Worum geht es überhaupt?
Durch Blitze und Überspannungen entstehen in Wohngebäuden jedes Jahr Gesamtschäden von ca. 350 Mio. Euro. Die Schadensbilder reichen vom Ausfall elektrischer Geräte und Steuerungen über Schäden am Haus bis hin zur kompletten Zerstörung durch Brand. Bei einem Blitzeinschlag entladen sich Spannungen im Bruchteil einer Sekunde, die Stromstärke einer Hauptentladung beträgt im Durchschnitt etwa 20 000 A.
Das kann in einem Umkreis von bis zu 2 km um den Einschlagsort Überspannungsschäden an Elektrogeräten verursachen. Deshalb fordern die Neuregelungen bei Ansammlungen von Personen, wie z. B. in großen Wohngebäuden, Büros, Schulen, Krankenhäusern etc., und bei Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert sind, entsprechende Blitzschutzkonzepte mit Überspannungsschutz. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte wie auch Sonnenschutzanlagen und Messfühler.
Hinweis- und Informationspflichten
Gegenüber Bauherren besteht generell eine Informationspflicht seitens der Elektroplaner und Installateure. Für den R+S-Fachbetrieb bedeutet das, immer zu prüfen, wann er selbst zum Fachplaner wird und damit seine Kunden entsprechend informieren muss. Geeignete Lösungen für den Überspannungsschutz von Sonnenschutzanlagen werden bereits angeboten.—