Ab Juli 2013 tritt die neue Bauproduktenverordnung in Kraft. Sie löst die Richtlinie 89/106/EWG, die bislang die Grundlage der CE-Kennzeichnungen war, ab. Vor diesem Hintergrund fand am 24. April die Fachtagung „VOB und Recht“ in Erfurt statt, welche sich einigen Auswirkungen der BauVo widmete.
Da die EU als Veranlasser die Rechtsform der Verordnung gewählt hat, ist keine Umsetzung durch nationale Gesetze nötig. Das EU-Gesetz tritt also in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft. „In einigen Bereichen werden wir zunehmende Pflichten, eingeschränkte Handlungen und zusätzliche Kosten zu erwarten haben“, sagte Bernhard Helbing in seiner Einführung. Mit den Begriffen Energieeinsparung, CE-Zeichen, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) nannte der VFF-Präsident einige Stichpunkte, mit welchem sich die Unternehmer zukünftig verstärkt auseinander setzen müssen. So enthalte die zukünftige CE-Kennzeichnung zusätzlich eine Leistungserklärung und eine genauere Definition des Verwendungszweckes, erläuterte David Hepp vom ift. Auch die „Rückverfolgbarkeit der Produkte“ bis zum Hersteller erfahre eine deutliche Aufwertung. Diese sei auch nach dem Einbau durch einen Aufkleber abzusichern. Neben der Möglichkeit zu nachträglichen „Korrekturmaßnahmen“ soll hier auch ein schneller Informationsfluss bei eventuellen Gefährdungen durch das Produkt sichergestellt werden.