Das geplante Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG) sieht in § 37 zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen vor, u. a. Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von über 20 m² zu verbieten. Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in erster Lesung behandelt und dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.
Der BF und der VFF haben mit fünf weiteren Verbänden in einer Stellungnahme verdeutlicht, dass dieser Entwurf weder sachdienlich noch praktikabel ist, und haben stattdessen erprobte Lösungen für vogelfreundliches Bauen mit Glas als Alternative zur geplanten Regelung vorgestellt.
Lesen Sie dazu auf Seite 116 unser Interview mit Hans-Joachim Arnold.