Die britische Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr bis zum 1.1.2023 beschlossen, davon profitiert die Beschlagindustrie, so das Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert. Bis zu diesem Termin können im Vereinigten Königreich weiter fast alle Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig. „Der Termin 1.1.2022 wäre nicht zu schaffen gewesen“, so Andrea Horsthemke, die Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge. Deshalb zeigen sich Horsthemke und Stephan Schmidt, GF des Fachverbandes FVSB erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt.