Das Bundespatentgericht München und das Landgericht Mannheim haben sich im März in der Patentauseinandersetzung pro Weinig entschieden. Homag hat jetzt mit einer Ankündigung reagiert, die Fensterbearbeitungszentren der Baureihe BMB 900 entsprechend schutzrechtskonform zu modifizieren.
Nach den Gerichtsurteilen hat das im September 2006 erteilte Weinig-Patent einer speziellen Ausführung zur Werkstückspannung und Werkstückübergabe bei der Fensterfertigung Bestand. Das hat nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim zur Folge, dass die Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH in Deutschland bei der BMB 900 den Prozess der Werkstückübergabe nicht mehr in bisheriger Form realisieren kann. Stattdessen werde eine schutzrechtskonforme Modifikation für dieses Detail realisiert, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung. Auch nach diesen Modifikationen bleibe die BMB-900-Baureihe ein innovatives und an den Bedürfnissen der Kunden orientiertes Produkt, ist man sich sicher. Zudem sei die BMB 900 Baureihe auch durch eigene Patente geschützt.
„Wir respektieren die Entscheidungen der Gerichte. Nach Eingang der Urteilsbegründungen prüfen wir weitere Rechtsmittel. Unabhängig davon werden wir eine neue Lösung [...] der Werkstückübergabe implementieren, die auch sofort [...] verfügbar sein wird“, so Dr. Christian Compera, Geschäftsführer Forschung und Entwicklung der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH.
Dr. Compera erläuterte in einem Gespräch mit GLASWELT Redakteur Daniel Mund, dass man sich mit Weinig in Gesprächen befände, die Angelegenheit – insbesondere auch die Schadensersatzfrage – außergerichtlich zu klären. Eine schutzrechtskonforme Modifizierung sei relativ zügig umsetzbar – eine entsprechende Lösung hätte man bereits umsetzungsreif entwickelt.