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Neues VFF-Merkblatt zum Schutz der Leistung

Was tun, wenn die Abnahme verweigert wird?

Wer muss die eingebaute Leistung schützen? Welche anderen Lösungsvorschläge wie eine Montagezarge können helfen, Schäden an Fenstern und Türen während der Bauphase zu vermeiden? Welche Leistungen können gesondert abgerechnet werden? Ein neues Merkblatt vom VFF (Ersatz für die 2014er-Ausgabe) dazu dient zur Klarstellung von unscharfen Definitionen in den bestehenden Regelwerken zum „Schutz der Leistung“. Dazu zählt die Abgrenzung der Leistungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sowie zusätzliche Lösungsvorschläge (z. B. Montagezargen) sollen helfen, Schäden in der Bauphase bis zur Abnahme zu vermeiden.

Angesichts dessen, dass ein immer früherer Einbau von Fenstern und Fassaden erwartet wird, ist im Rahmen eines Projektablaufes auch der Einsatz von Montagezargen eine interessante Option, die das neue Merkblatt VOB.03 deutlich stärker als bisher in den Blick rückt.

„Leider werden die Möglichkeiten der baurechtlichen Regelungen von den Unternehmen unserer Branche viel zu wenig genutzt“, erklärt der VFF-Baurechtsexperte Markus Christoffel. „Ich kann nur appellieren: Nutzen Sie diese neuen, aber auch die bisher schon bestehenden Optionen zum Schutze ihrer Leistung. Und das heißt: Nutzen Sie das neue VFF-Merkblatt VOB.03!“.

Das VFF-Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „VFF“ eingeben) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos. Sammelbestellungen ab 50 Stück zum Sonderpreis auf Anfrage.

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