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Kürzung der Energieberaterzuschüsse tangiert VFF-Fördermittelservice

Die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ab dem 7. August 2024 die Fördersätze von bisher 80 % auf 50 % des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 % abzusenken, sorgte in der Energieberaterszene für Aufruhr, hatte aber auch weitreichendere Folgen – beispielsweise für die Preisgestaltung des VFF-Förderservices.

Hersteller- und Fachhandelunternehmen konnten ihren Endkunden bisher die verbesserte Förderung des iSFP anbieten, basierend auf der staatlichen Förderung von 80 %. Durch die Reduktion der Fördersätze müssen nun auch die Konditionen des VFF-Förderservices angepasst werden. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für die Beantragung des iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 1099 Euro inkl. MwSt. statt wie vorher 449 Euro betragen. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten steigen die Kosten von 649 auf 1499 Euro inkl. MwSt.

Kritik an der Entscheidung des BMWK

„Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK“, kritisiert Frank Lange, Geschäftsführer des VFF. „Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,7 %. Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht und die Sanierungsnachfrage weiter zurückgehen wird. Diese Entscheidung macht die Erreichung des Ziels der Bundesregierung, den Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 nahezu klimaneutral zu machen, noch unrealistischer.“

Das BMWK begründet die Kürzung der Fördersätze mit der haushaltspolitischen Gesamtlage und einer starken Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen. Frank Lange kann dieser Darstellung nicht folgen: „Die starke Nachfrage zeigt doch, wie gut die Förderungsmöglichkeiten angenommen wurden. Genau das war und sollte das Ziel sein, um privates Kapital in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zu bringen. Durch die Kürzungen werden geplante Sanierungsvorhaben auf Eis gelegt!“

Das neue Antragsformular zum iSFP wurde bereits angepasst und steht auf der Webseite zum Download bereit.

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