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Korrekturen bei EnEV 2013

Fenster werden nicht kleiner

Eine unbeabsichtigte Reduzierung der transparenten Flächen an Gebäuden durch die EnEV 2013 ist vom Tisch. Dies konnten wichtige Branchenverbände durch ihr Engagement erreichen. Nach deren Auskunft stammte die Verringerung von Glas- und Fensterflächen bei Gebäuden noch aus der Entwurfsfassung der kommenden EnEV. Dies wurde nun aber aus der am 6. Februar 2013 vom Kabinett verabschiedeten Fassung gestrichen. „Hätten wir dieses Ziel nicht erreicht, wäre das einem Super-GAU für die gesamte Branche gleichgekommen“, so VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn.

In der aktuellen Kabinettsvorlage wird die durchgesetzte Änderung unter anderem damit begründet, dass sich die gegenwärtig geltende, nach Gebäudetypen differenzierende Regelung vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Fensterflächen bei kleinen, freistehenden Wohngebäuden als nicht hinreichend praktikabel erwiesen habe. Eine weitere lineare Absenkung der Höchstwerte würde mittelbar immer geringere Fensterflächenanteile erfordern. Deshalb solle auf die erprobte Anforderungsmethodik zurückgegriffen werden. Bei dieser wird das Fenster zum „durchlaufenden Posten“ und daher nicht begrenzt – ein Vorschlag, den auch Professor und Bauphysiker Anton Maas in Stellungnahmen unterbreitet hatte.

Die weiteren noch offenen Punkte – dazu zählt auch der Vorschlag, für Hebe-Schiebe-Türen und barrierefreie Fenstertüren einen größeren U-Wert vorzusehen, als den bisher ­gültigen von 1,3 W/m2K – würden angesichts der erreichten Änderungen nicht allzu schwer wiegen, ergänzt BF-Geschäftsführer Jochen ­Grönegräs.

Der EnEV-Entwurf müsse im Juli noch den Bundesrat passieren und werde voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.

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