In einem der GLASWELT vorliegendem Dokument des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an die Fachaufsicht führende Ebene der Länder im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung macht aufgrund der herrschenden Situation unter anderem klare Vorgaben zur unverzüglichen Prüfung und Begleichung von Rechnungen von Auftragnehmern. Auch auf die Möglichkeit gegen eine Bürgschaftsleistung des Auftragnehmers Vorauszahlungen zu leisten (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B) wird in dem Schreiben hingewiesen. Im Falle der Vorauszahlung sollen keine Zinsen gefordern werden (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B). Das Schreiben zeigt deutlich, dass Dienststellen angewiesen sind, die Auftragnehmer mit den Zahlungen zu unterstützen.
klare Ansage vom BMI