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KfW vereinheitlicht ihre Förderprogramme

Mehr Durchblick bei der Förderbank

Die Konjunkturprogramme I und II haben Anreize geschaffen, um speziell im Gebäudebestand energetische Verbesserungen zu erreichen. Bei den neuen KfW-Programmen wird jetzt in die Bereiche 1. „Bauen/Kaufen“ (= Neubau) und 2. „Sanierung/Barrierereduzierung“ (= Altbau) unterschieden.

Förderung Bauen/Kaufen

Im Neubaubereich gibt es zinsverbilligte Darlehen, wenn ein sehr guter energetischer Standard realisiert wird. Dazu wurden die KfW-Effizienzhäuser 55 bzw. -70 oder Passivhäuser definiert – die bisherigen KfW- 60 bzw. KfW-40-Häuser gibt es nicht mehr.

Das KfW-Effizienzhaus 55 ist gekennzeichnet durch einen Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Transmissionswärmeverlust H`T von max. 55 Prozent der nach der EnEV 2007 zulässigen Werte. Zusätzlich darf der Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN betragen. Gleiche Förderung erhalten Passivhäuser mit max. 40 kWh pro m2 AN und einem Jahres-Heizwärmebedarf Qh von max. 15 kWh pro m2 Wohnfläche.

Beim Effizienzhaus 70 lauten die Anforderungen analog: max. 70 Prozent der EnEV 2007-Anforderungen mit zusätzlich max. 60 kWh/m2 AN. Die genannten Werte sind von einem zugelassenen Energieberater zu ermitteln und zu bestätigen. Die Zinssätze zur Zeit sind mit effektiv ab 2,27 Prozent für ein Effizienzhaus 55 bzw. Passivhaus und ab 3,85 Prozent für ein KfW-Effizienzhaus 70 schon als sehr attraktiv anzusehen.

Förderung Sanieren

Bei der energetischen Sanierung von bis zum 31.12.1994 fertiggestellten Wohngebäuden ist die Frage, ob durch (früher) sogenannte Maßnahmenpakete ein Standard erreicht wird, der zu 100 bzw. 70 Prozent den Anforderungen der ­EnEV 2007 hinsichtlich des dort beschriebenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes entspricht (KfW-Effizienzhaus 100 bzw. 70). In diesen Fällen, die jedenfalls auch den Einsatz eines zugelassenen Gebäudeenergieberaters erfordern, sind im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich Investitionszuschüsse von 10 Prozent der Inves­titionskosten möglich; bei einem Effizienzhaus 70 beträgt der Inves­titionszuschuss bemerkenswerte 17,5 Prozent. Beim Sanieren gibt es auch eine Kredit-Variante mit extrem niedrigem Zinssatz (aktuell 1,1 Prozent) und zusätzlichen – nach energetischer Qualität gestaffelten – Tilgungszuschüssen von 5 bzw. 12,5 Prozent.

Einzelmaßnahme Fenstertausch

Die für die Fensterbauer und deren Kunden interessanteste KfW-Maßnahme ist die „Einzelmaßnahme Fensteraustausch“. Hierbei sind 5 Prozent Zuschuss zu den gesamten Investitionskosten von mind. 6000 Euro möglich. Der U-Wert für jedes Fenstermaß darf nicht schlechter als 1,3 W/m2K sein; beim auch mit dem genannten Mindestbetrag förderfähigen reinen Glasaustausch darf Ug max 1,1 W/m2K sein. Auch hier muss die Maßnahme vorher beantragt werden. Die alternativ bestehende Kredit-Variante liegt aktuell bei einem effektiven Zinssatz ab 2,27 Prozent.

Steuerermäßigung

Auch lohnenswert für die Kunden ist die seit 2009 verbesserte (verdoppelte) steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für die Bereiche Wartung und Reparatur, Modernisierung, Renovierung und Erhaltungsmaßnahmen. Von den in der Rechnung für z.B. einen Fenster-Austausch gesondert auszuweisenden Arbeitskosten (in Abgrenzung zu den nicht ansetzbaren Materialkosten) können pro Jahr von einem Betrag von max. 6000 Euro 20 Prozent, d.h. 1200 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Aber: Dieses Vorgehen kann nicht mit KfW-Zuschüssen kombiniert werden. Bei größeren Modernisierungen mit vielen Fenstern oder sehr hohem Zeitaufwand ist es sinnvoll, den Auftrag zu splitten und über mehrere Jahre zu verteilen. Spezifische technische Anforderungen werden bei dieser Möglichkeit nicht gestellt.

Resümee

Da viele Hausbesitzer derzeit durchaus Geld haben, sind zinsverbilligte Darlehen allein kein Anreiz, um energiesparende Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Die Tilgungszuschüsse erhöhen diese Bereitschaft ebenfalls nur mäßig. Auch wollen sich viele Wohnungsbesitzer nicht ganze Maßnahmenpakete an energetischen Verbesserungsmaßnahmen vorschreiben lassen. Deshalb ist aus der KfW-Förderung heraus nicht der ganz große Maßnahmeboom zu erwarten. Die erweiterte steuerliche Berücksichtigung des Lohnanteils von Handwerkerrechnungen dagegen ist eine echte Entlas­tung des Auftraggebers und dadurch ein Anreiz zur Durchführung solcher Maßnahmen. Zudem ist sie sehr unbürokratisch. Vielleicht bringt ja der Hinweis auf staatliche Vergünstigung doch zusätzliche Fenster-Aufträge. —

Der Autor

Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker, Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, Karlsruhe (https://www.gff-online.de/).

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