Seit April 2012 fördert die KfW im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151/152) und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) erstmals auch Bauherren und Hauseigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben oder deren Energiebilanz verbessern.
Die Förderung erfolgt durch vergünstigte Zinssätze sowie Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10 % der Investitionskosten. Bei der Zusage der Fördermittel geht es in erster Linie um eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs – eine komplette Fassadendämmung wird nicht mehr zwingend erforderlich sein.
Die Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus Denkmal gilt für die Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind förderfähig, wenn sie nach der Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160 % eines vergleichbaren Neubaus (entsprechend der EnEV 2009) nicht überschreiten.
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung von Fenstern und Türen gelten spezielle technische Mindestanforderungen.
Insgesamt gibt es somit 7 Effizienzhausstandards, die unterschiedlich stark gefördert werden. Grundsätzlich gilt: Je besser der energetische Standard nach der Sanierung, desto vorteilhafter die Förderung. Detaillierte Informationen zu KFW- und anderen Förderprogrammen des Bundes, der Bundesländer, der Städte, Gemeinden und Energieversorger findet man unter