EuroWindoor konnte erreichen, dass die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung veröffentlicht hat, um die Zulassung von Propiconazol für die Verwendung in Holzfenstern und -türen (Gebrauchsklasse 2, Gebrauchsklasse 3.1 und Gebrauchsklasse 3.2) bis November 2030 zu verlängern. Propiconazol ist ein Wirkstoff, der in Holzschutzmitteln verwendet wird, um die Entwicklung von holzverrottenden und holzverfärbenden Pilzen zu verhindern. EuroWindoor begrüßt diese Entscheidung, da sie der Branche genügend Zeit gibt, alternative Lösungen ausführlich zu testen und rechtzeitig umzusetzen. EuroWindoor empfiehlt Herstellern, die noch nicht damit begonnen haben, alternative Lösungen (z. B. auf Basis des Wirkstoffs Penflufen) zu testen, sofort damit zu beginnen, um Lösungen sicherzustellen, die mit den lokalen Bedürfnissen kompatibel sind.
Neue Regelungen für Recycling-Material
EuroWindoor begrüßt weiterhin, dass die Regelungen für die Verwendung von Recyclingmaterial in Profilen von elektrischen und elektronischen Fenstern und Türen gemäß der RoHS-Richtlinie mit der REACH-Verordnung harmonisiert wurden. Damit erlauben beide Regelungen die Verwendung von wiedergewonnenem Hart-PVC-Material, wenn es nicht 0,1 Gewichtsprozent Cadmium und 1,5 Gewichtsprozent Blei überschreitet.
Fenster und Türen fallen unter REACH und zusätzlich unter RoHS, wenn an ihnen elektrische Geräte angebracht oder integriert sind, was in der Vergangenheit aufgrund unterschiedlicher Anforderungen zu Schwierigkeiten geführt hat. Ein Problem bleibt: Während die REACH-Ausnahmeregelung im Mai 2033 auslaufen soll, ist das Ablaufdatum von RoHS auf Mai 2028 festgelegt. Um künftige Konflikte zu vermeiden, plädiert EuroWindoor nachdrücklich dafür, sicherzustellen, dass es im Jahr 2028 eine Erneuerung der delegierten Richtlinie der Kommission gibt, um RoHS im Einklang mit REACH zu halten.