Das EU-Parlament hat am 12.02. einen Rechtsakt der EU-Kommission blockiert, der es zugelassen hätte, PVC mit einem geringen Bleigehalt recyceln zu können und damit der Wertstoffverwertung zugänglich zu machen. Der Vorschlag aus Brüssel laufe dem Ziel zuwider, „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen“, erklärten die EU-Abgeordneten gestern zur Begründung.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, bei Hart-PVC den Grenzwert des Bleigehalts auf zwei Prozent und bei Weich-PVC auf ein Prozent festzusetzen. Die Brüsseler Behörde gab zur Begründung an, die Recyclingquote erhöhen zu wollen.
Das Parlament betonte nun, dass das Recycling die weitere Verwendung gefährlicher Stoffe nicht rechtfertige. Mit den Ausnahmeregeln würden „2500 bis 10 000 Tonnen Blei über rückgewonnenes PVC wieder in Verkehr gebracht“ und die umweltgerechte Entsorgung bleihaltiger PVC-Abfälle lediglich „aufgeschoben“.
Die Europäische Chemikalienagentur mit deren Fachausschüssen hat sich im Vorfeld für Ausnahmen in ausgewählten Anwendungen ausgesprochen. In einem Statement der AGPU (Arbeitsgemeinschaft PVC und UMWELT e.V.) heißt es, dass das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament den Zielen der Kreislaufwirtschaft widerspreche und nicht nur bereits getätigte, sondern auch künftige Investitionen in das PVC-Recycling gefährde.
Brigitte Dero, Geschäftsführerin von VinylPlus, dem Nachhaltigkeitsprogramm der europäischen PVC-Branche dazu: „VinylPlus bedauert das Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament zu der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausnahmeregelung zur weiteren Verwendung von bleihaltigem Rezyklat aus Alt-PVC. […] Da es keine alternative Lösung gibt, ist die Konsequenz der heutigen Abstimmung, dass alte PVC-Produkte aus langlebigen Anwendungen deponiert oder energetisch verwertet werden müssen. Dies führt zu einer wesentlich höheren Umweltlast für die zukünftige Generationen. Das Abstimmungsergebnis verzögert außerdem das Einfuhrverbot von bleihaltigen PVC-Produkten nach Europa. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit gefährdet zukünftige Investitionen ins Recycling, untergräbt die Ziele der europäischen Kreislaufwirtschaft und beschränkt erheblich das Erreichen der Recyclingziele, die im Rahmen der Circular Plastics Alliance angestrebt werden.