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„Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“

Wer schließt den Rollladen an?

Durch die steigende Anzahl elektrisch betriebener Fenster, Türen und Tore werden Errichter immer öfter mit der Planung, Auslegung und Montage von elektrischen Antrieben und Sensoren und deren Anbindung an die Haustechnik konfrontiert. Nach BGV A3 § 3 der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik dürfen elektrische Anlagen nur von einer Elektrofachkraft errichtet werden. Für Unternehmen, die keine Elektrofachkraft haben, besteht nun die Möglichkeit einen Mitarbeiter als ift Fachkraft zu qualifizieren. Die Weiterbildung autorisiert zum Anschluss elektrischer Bauteile an Fenstern, Fassaden, Türen und Toren.

Termin / Dauer: 19. bis 23. September 2011, 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Teilnahmegebühr: 995,– Euro zzgl. MwSt. (beinhaltet: Seminarunterlagen, Bewirtung, Prüfungsteilnahme und Fachtitelurkunde)

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