BAT Spa wurde die von den Zollbehörden ausgestellte AEO-Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Bewilligung Nr. n IT AEOF 21 1847) erteilt. Ein wichtiger Meilenstein, der die Zuverlässigkeit, Effizienz und Sicherheit gegenüber dem Markt bescheinigt, die Zahlungsfähigkeit garantiert und die Sicherheit der Logistikprozesse zertifiziert.
Um den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu erlagen, mußte BAT nachweisen, daß sie wichtige Kriterien wie die Kenntnis und Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften sowie das Nichtvorliegen von Straftaten im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten erfüllte. Die anderen zu beurteilenden Kriterien sind der Besitz eines wirksamen Sytemens zur Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, die Garantie der Zahlungfähigkeit, der Nachweis angemessener praktischer Standards in bezug auf Fachkenntnis oder berufliche Qualifikationen und Sicherheitsstandards.
Die Bewilligung des AEO-Status ermöglicht die Nutzung direkter und indirekter Vorteile und Erleichterungen: Zollvereinfachungen; Verringerung der physischen/dokumentarischen Kontrollen bei Importen, die eine höhere Geschwindigkeit bei der Lieferung gewährleisten, was zu einer Senkung der Kosten, einer Vorrangstellung bei der Zollabfertigung und einer Verringerung der Zollkontrollen an den Grenzen der Vereinigten Staaten, Japan und China aufgrund der Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung zwischen den WCO-Ländern (World Custom Organization) führt.